
Das Hundehaltergesetz im Kanton Freiburg ist auf den 1. Januar 2024 angepasst worden und in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte daraus können wie folgt zusammengefasst werden:
- Ab sofort fällt die Liste mit den bewilligungspflichtigen Hunden (Listenhunde) im Kanton Freiburg weg.
- Ausnahme: Weiterhin verboten bleiben Hunde des Typs "Pitbull" oder einer Kreuzung daraus.
- Hundehalter, welche sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen oder seit 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen vor Kauf des Hundes einen Theoriekurs besuchen.
- Jede Person, welche sich ab dem 1.1.2024 einen neuen Hund anschafft, muss diesen spätestens nach 18 Monaten bei einem vom Kanton anerkannten Hundeausbildner auf dessen Führbarkeit testen lassen.
Weiterführende Links zu den kantonalen Gesetzgebungen:
